THOMAS ZIETZ

Werkzeugmaschinen aus Mineralguss

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Thomas Zietz Service & Technik
Hohe Flur 25, 95326 Kulmbach

1. Allgemeines
1.1 Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen der Firma Thomas Zietz (im weiteren Verkäufer genannt) liegen ausschließlich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss bzw. mit Bestellung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss
2.1 Eine vom Käufer abgegebene Bestellung ist für ihn bindend.

2.2 Bestellungen werden vom Verkäufer durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware angenommen.

2.3 Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen mit einem Wert über 500,-- EURO, vom Käufer zunächst schriftlich bestätigen zu lassen.

3. Zahlungsbedingungen und Preise
3.1 Für die Lieferung gelten die ausgewiesenen bzw. angebotenen Preise, i.d.R. falls nicht anders angegeben, zzgl. der derzeitig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Installations- und Dienstleistungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Das Zahlungsziel bei Lieferungen und Leistungen (wenn nicht vom Verkäufer anders angegeben) beträgt acht Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Diskont- und Einzugsspesen, sowie alle anderen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Für die rechtzeitige Vorlage wird vom Verkäufer keine Haftung übernommen. Bei Annahmeverzug wird der gesamte offene Betrag unabhängig von den vereinbarten Konditionen sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mehr als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. §§ 10, 11 gelten entsprechend.

3.3 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

4. Lieferfrist
4.1 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.

4.2 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns als Fixtermine ausdrücklich bestätigt werden. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.

4.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4.4. Bei Annahmeverzögerung durch den Kunden genügt die schriftliche Meldung der Lieferbereitschaft vom Verkäufer zur Begründung des Annahmeverzugs. Dem Verkäufer obliegt es, eine angemessene Frist zur Annahme zu setzen.

5. Gefahrenübergang, Versand, Lieferung
5.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Eine Versendung von Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma werden vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegt.

5.2 Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB), sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.

5.3. Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Kunden über: bei Ablieferung an dem vereinbarten Ort; bei Annahmeverzug nach § 6 Ziffer 6.2, wenn der Käufer in Verzug ist; mit der Abnahme (Werkverträge).

5.4 Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
6.1. Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 13 BGB zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich (z.B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an den Verkäufer. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderbestellungen.

6.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Transportkosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Eine Prüfung ist gleichzusetzen der Möglichkeiten wie Sie im Fachhandel gegeben sind, ansonsten können Wertminderungen vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig behandelt und der Einbau der Komponenten durch qualifiziertes technisches Personal durchgeführt wird.

6.3 Bei extra nach Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

6.4 Der Verkäufer nimmt bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der unbeschädigten und unverschmutzten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurück. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Beim Versand ist darauf zu achten, dass auch die Umverpackung des Artikels ausreichend geschützt ist.

6.5 Unfreie Rücklieferungen werden NICHT angenommen! Sollte die Ware starke Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns vor, die Ware an Sie zurück zusenden oder eine anteilige Gutschrift zu erteilen.

7. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe
7.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr von 20% des Rechnungsbetrags.

7.2 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab (auch wenn es bei Vorausberechnungen zum Zahlungsverzug kommt), so ist der Verkäufer berechtigt wahlweise auf Abnahme/Erfüllung bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten, die für auf Kundenwunsch ausgeführter Sonderleistungen entstehen, werden dem Käufer zudem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

7.3 Wird eine Ware als defekt gerügt, und stellt sich nach Prüfung heraus, das die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von 25,- Euro als akzeptiert, die der Einsender der Ware vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von 5,-- Euro pro angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum des Verkäufers über.

7.4 Von einer Rückgabe ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderbestellungen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.

8.2 Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks - ist der Verkäufer berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, auf Anforderung seitens des Verkäufers, die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.

8.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich zu unterrichten. Er hat ferner Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen wollen, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Gleichwohl ist der Käufer zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers die Abtretung Drittkäufern bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Verkäufer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen ohne weiteres das Eigentum an der gelieferten Ware sowie die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.

9. Gewährleistung / Haftungsausschluss
9.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten, bei gewerblicher Nutzung von 12 Monaten ab Ablieferung beim Käufer, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate, bei gewerblicher Nutzung 6 Monate ab Lieferdatum, falls nicht anders vereinbart. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

9.2 Insbesondere bei Dienstleistungen der Softwareanpassung oder Softwareinstallation ist nach erfolgter Abnahme durch den Käufer dem Verkäufer eine ordnungsgemäße und funktionsfähige Lieferung bezeugt. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann für die Dauer von 14 Tagen.

9.3 Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie falsche oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Verkäufer autorisiert wurden.

9.5 Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängel- sowie Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

9.6 Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

9.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum (im Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit) beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises.

9.8 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.

9.9 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer besonders zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht). Der Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten und für deren Wiederherstellung. Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen auf eigene Kosten sichern. Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer beruhen, dieser ist begrenzt auf die Haftungssummen der Betriebsschadenshaftpflichtversicherung.

9.10 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf Änderung der technischen Gegebenheiten, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind. Aufwendungen, die nicht auf Mängel des vom Verkäufer gelieferten Produktes beruhen, wird der Kunde vergüten. Dies gilt auch, soweit sich die zur Fehlerbeseitigung erforderlichen Aufwendungen durch nach Lieferung erfolgte Verbringung der Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort erhöhen. Dies gilt auch für den Aufwand der Fehlerlokalisierung und Aufwand, der dadurch entsteht, dass keine tagesaktuelle Datensicherung vorhanden ist.

10. Dienstleistungen im Softwarebereich und Softwareinstallationen
10.1. Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (gemäß den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen bzw. angebotenen Stundensätzen vom Verkäufer) je angebrochener Arbeitsstunde berechnet. Ferner übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise und Übernachtung gemäß der jeweils gültigen bzw. angebotenen Preise. Für Schulungsveranstaltungen gelten die Konditionen des aktuellen Schulungskataloges bzw. Angebotes. Der Verkäufer darf für diese Dienstleistungen qualifizierte Dritte nach Rücksprache mit dem Lizenznehmer einschalten.

10.2. Dem Kunden obliegt es, die zur Inbetriebnahme erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Die für die Aufnahme der Dienstleistung erforderlichen Vorarbeiten müssen abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft des Verkäufers begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Kunde wird alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar halten, bei der Bedienung von Fremdgeräten behilflich sein und (falls erforderlich) die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit ermöglichen. Seitens des Kunden ist mindestens
ein verantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner für den Verkäufer zu benennen.

10.3. Verzögern sich Installationen, Anpassungen, sonstige Dienstleistungen oder Inbetriebnahmen ohne das Verschulden des Verkäufers, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

11. Ergänzende Bestimmungen
11.1 Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

11.2 Der Verkäufer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten. Der Verkäufer hält sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

11.3 Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.

12. Abschließende Bestimmungen
12.1 Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird der Firmensitz des Verkäufers vereinbart. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

12.2 Sollte sich eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.

12.3 Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt Deutsches Recht als vereinbart.

13. Print und digitale Medien
Alle Angaben enthalten zum Veröffentlichungszeitpunkt aktuelle Beschreibungen bzw. Leistungsmerkmale. Sie sind ohne Gewähr und freibleibend. Die Angaben können sich durch Weiterentwicklungen der Produkte ändern. Leistungsmerkmale sind nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Abbildungen können optionale Baugruppen enthalten.

Stand: 11/2021


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